Wir sind als Sachverständige von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen öffentlich bestellt und vereidigt. Dies bedeutet, dass wir regelmäßig unsere Sachkunde nachweisen und uns fortbilden müssen.
Mit größter Sorgfalt und höchstmöglicher Genauigkeit erarbeiten wir unsere Gutachten. Es ist unser Anspruch, dass unsere Gutachten die geforderte Fragestellung klar, verständlich, nachvollziehbar und vollumfänglich beantworten. Unsere Gutachten bilden oft die Grundlage weitreichender Entscheidungen und Rechtsprechungen.
Sie sollen sich darauf verlassen können!
Von der einzelnen landwirtschaftlich genutzten Fläche bis hin zu ganzen Betrieben.
Mögliche Bewertungsanlässe:
• An- und Verkauf
• Zwangsversteigerung
• Entschädigung
• Wertminderung
• Auseinandersetzung
• Beurteilung von landw. Betrieben im Hinblick auf die Hofes- oder
Landguteigenschaft z. B. i.S. der Höfeordnung (HöfeO) oder
anderer landw. Sondererbrechte oder des bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB)
• Beurteilungen zu geeigneten Hofstellen, lebenden und totem
Inventar, Wiederanspannen
• Ertragswertermittlungen gem. § 2049 BGB
• Bewertung von hofesfreiem Vermögen
• Ermittlung des Verkehrswertes von landw. Betrieben, wenn dieser
die Grundlage zur erbrechtlichen Vermögensauseinandersetzung
bildet
• Ermittlung des Zugewinnes bei Zugewinngemeinschaften gem.
BGB oder bei Güterstandsvereinbarungen (Gütergemeinschaft,
Gütertrennung)
• Beurteilung von landw. Betrieben im Hinblick auf die
Landguteigenschaft i.S. des § 1376 BGB
• Ertragswertermittlungen gem. § 2049 BGB
• Bewertung von hofesfreiem Vermögen
• Ermittlung des Verkehrswertes von landw. Betrieben, wenn dieser
die Grundlage zur Zugewinnauseinandersetzung bildet
• Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens
• Unterhalt für den Zeitraum der Trennung
• Scheidungsunterhalt
• Betriebsaufgabe zum gemeinen Wert
• Überführung ins Privatvermögen zum Teilwert
• Kaufpreisaufteilung
• Landwirtschaft – Gewerbe
• Landwirtschaft – Liebhaberei
• Ermittlung von Flur- und Aufwuchsschäden infolge von
Baumaßnahmen
• Ermittlung von Ertragsschäden infolge erdverlegter Stromleitungen
• Ermittlung von Verkehrswerten als Grundlage von
Entschädigungsverhandlungen
bei Inanspruchnahme von Teilflächen und ganzen Betrieben für öffentliche Zwecke, z.B. für
• Verkehrswegebau,
• Bergbau,
• städtebauliche Maßnahmen,
• Deichbaumaßnahmen
• bei Baumaßnahmen für über- und unterirdische Leitungen
• bei landschaftspflegerischen Maßnahmen und Maßnahmen des Wasserschutzes
• bei Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Betrieben unter
Auflagen des Landschafts-, Natur- und Wasserschutzes
• bei Betriebsverlagerungen
• Kompensationsmaßnahmen hinsichtlich möglicher
Wertminderungen durch
Extensivierungsauflagen
Ermittlung der Entschädigung für
• Substanz- und Rechtsverluste
- Grund und Boden
- Gebäude, bauliche Anlage
- Sonstiges Grundstückszubehör
• Wertminderungen am Restbesitz
- Deformationsschäden
- An- und Durchschneidungsschäden
- Mehrwegeschäden
• Eingriff in den eingerichteten Betrieb
- Erwerbsverluste
- Umstellungen in der Betriebsorganisation
- Umstellungen in der Fruchtfolge
- Verlagerungskosten
- Verlagerungsfolgekosten, Wiederanlaufkosten
- Betriebsunterbrechungsschäden
• den Pächter
- Pachtaufhebungsentschädigung
- Wert des Pachtrechtes
- Erwerbsverluste
- Wirtschaftserschwernisse
- Umstellungen in der Betriebsorganisation
- Umstellungen in der Fruchtfolge
- Verlagerungskosten
- Verlagerungsfolgekosten, Wiederanlaufkosten
- Betriebsunterbrechungsschäden
• die vorübergehende Inanspruchnahme von ldw. Flächen
- Zufahrten zu Baustellen, Arbeitsstreifen, Mutterbodenlagerflächen
- Aufwuchs- und Nutzungsentgang
- Folgeschäden
- Bodenstrukturverluste
- Nährstoffverluste
- Ertragsausfälle
- Rekultivierungsschäden
• Betriebsbeschreibung zu Pachtbeginn / Pachtrückgabe
• Pachtpreisermittlungen
• Ermittlung von wirtschaftlichen Mehrwerten aus
Pächterinvestitionen
• Berechnung der Wirtschaftlichkeit von Zupachtungen von Flächen
oder ganzer Betriebe
• Inventarbewertung bei Pachtübergaben
• Mitwirkung in Schätzungsausschüssen nach Schätzungsordnung
• Beurteilung der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Pachtsache
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Wolbring & Feldmann Agrarsachverständige
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