Wolbring & Feldmann Agrarsachverständige Partnerschaftsgesellschaft

GUTACHTEN
VON FACHLEUTEN

„Ein sorgfältig erarbeitetes
Gutachten kann niemals falsch sein“

Wir sind als Sachverständige von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen öffentlich bestellt und vereidigt. Dies bedeutet, dass wir regelmäßig unsere Sachkunde nachweisen und uns fortbilden müssen.

Mit größter Sorgfalt und höchstmöglicher Genauigkeit erarbeiten wir unsere Gutachten.  Es ist unser Anspruch, dass unsere Gutachten die geforderte Fragestellung klar, verständlich, nachvollziehbar und vollumfänglich beantworten. Unsere Gutachten bilden oft die Grundlage weitreichender Entscheidungen und Rechtsprechungen.

Sie sollen sich darauf verlassen können!


Hier ein Auszug aus unserem Leistungsspektrum


Wir erstellen Gutachten im Zusammenhang mit:


Verkehrswertermittlungen

Familienrechtliche Auseinandersetzungen

Bewertungen im Steuerrecht

Leitungsbau

Entschädigungsermittlungen

Pachtungen / Verpachtungen

Unser Leistungsspektrum

Verkehrswertermittlungen

Von der einzelnen landwirtschaftlich genutzten Fläche bis hin zu ganzen Betrieben.
Mögliche Bewertungsanlässe:


• An- und Verkauf

• Zwangsversteigerung

• Entschädigung

• Wertminderung

• Auseinandersetzung



Familienrechtliche Auseinandersetzungen

 

Vermögensauseinandersetzungen im Erbrecht

• Beurteilung von landw. Betrieben im Hinblick auf die Hofes- oder
    Landguteigenschaft  z. B.  i.S. der Höfeordnung (HöfeO) oder
   anderer landw. Sondererbrechte oder des bürgerlichen
   Gesetzbuches (BGB)

• Beurteilungen zu geeigneten Hofstellen, lebenden und totem
    Inventar, Wiederanspannen

• Ertragswertermittlungen gem. § 2049 BGB

• Bewertung von hofesfreiem Vermögen

• Ermittlung des Verkehrswertes von landw. Betrieben, wenn dieser
    die Grundlage zur erbrechtlichen Vermögensauseinandersetzung
    bildet

 

Vermögensauseinandersetzungen im Eherecht

• Ermittlung des Zugewinnes bei Zugewinngemeinschaften gem.
    BGB oder bei  Güterstandsvereinbarungen (Gütergemeinschaft,
    Gütertrennung)

• Beurteilung von landw. Betrieben im Hinblick auf die
    Landguteigenschaft  i.S. des § 1376 BGB 

• Ertragswertermittlungen gem. § 2049 BGB

• Bewertung von hofesfreiem Vermögen

• Ermittlung des Verkehrswertes von landw. Betrieben, wenn dieser
    die Grundlage zur Zugewinnauseinandersetzung bildet


Einkommensermittlungen  für Zwecke der Unterhaltsbestimmung

• Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens

• Unterhalt für den Zeitraum der Trennung

• Scheidungsunterhalt

 


Bewertungen im Steuerrecht

• Betriebsaufgabe zum gemeinen Wert

• Überführung ins Privatvermögen zum Teilwert

• Kaufpreisaufteilung


Abgrenzungen

• Landwirtschaft – Gewerbe

• Landwirtschaft – Liebhaberei



Leitungsbau

• Ermittlung von Flur- und Aufwuchsschäden infolge von
    Baumaßnahmen

• Ermittlung von Ertragsschäden infolge erdverlegter Stromleitungen

• Ermittlung von Verkehrswerten als Grundlage von
    Entschädigungsverhandlungen



Entschädigungsermittlungen

Anlässe

bei Inanspruchnahme von Teilflächen und ganzen Betrieben für öffentliche Zwecke, z.B. für 

• Verkehrswegebau, 

• Bergbau,

• städtebauliche Maßnahmen,

• Deichbaumaßnahmen

• bei Baumaßnahmen für über- und unterirdische Leitungen

• bei landschaftspflegerischen Maßnahmen und Maßnahmen des Wasserschutzes

• bei Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Betrieben unter
    Auflagen des Landschafts-,  Natur- und Wasserschutzes

• bei Betriebsverlagerungen

• Kompensationsmaßnahmen hinsichtlich möglicher
    Wertminderungen durch
    Extensivierungsauflagen


Entschädigungspositionen

Ermittlung der Entschädigung für

• Substanz- und Rechtsverluste

        - Grund und Boden

        - Gebäude, bauliche Anlage

        - Sonstiges Grundstückszubehör

• Wertminderungen am Restbesitz

        - Deformationsschäden

        - An- und Durchschneidungsschäden

        - Mehrwegeschäden

• Eingriff in den eingerichteten Betrieb

        - Erwerbsverluste

        - Umstellungen in der Betriebsorganisation

        - Umstellungen in der Fruchtfolge

        - Verlagerungskosten

        - Verlagerungsfolgekosten, Wiederanlaufkosten

        - Betriebsunterbrechungsschäden

• den Pächter

        - Pachtaufhebungsentschädigung

        - Wert des Pachtrechtes

        - Erwerbsverluste

        - Wirtschaftserschwernisse

        - Umstellungen in der Betriebsorganisation

        - Umstellungen in der Fruchtfolge

        - Verlagerungskosten

        - Verlagerungsfolgekosten, Wiederanlaufkosten

        - Betriebsunterbrechungsschäden

• die vorübergehende Inanspruchnahme von ldw. Flächen

        - Zufahrten zu Baustellen, Arbeitsstreifen, Mutterbodenlagerflächen

                - Aufwuchs- und Nutzungsentgang

                - Folgeschäden

                        - Bodenstrukturverluste

                        - Nährstoffverluste

                        - Ertragsausfälle

                        - Rekultivierungsschäden



Pachtung / Verpachtung

• Betriebsbeschreibung zu Pachtbeginn / Pachtrückgabe

• Pachtpreisermittlungen

• Ermittlung von wirtschaftlichen Mehrwerten aus
    Pächterinvestitionen

• Berechnung der Wirtschaftlichkeit von Zupachtungen von Flächen
    oder ganzer Betriebe

• Inventarbewertung bei Pachtübergaben

• Mitwirkung in Schätzungsausschüssen nach Schätzungsordnung

• Beurteilung der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Pachtsache

Kontakt

Haben Sie noch Fragen?

Schreiben Sie uns einfach an. Sobald wir Ihre Nachricht erhalten, werden wir uns zeitnah bei Ihnen melden. Wir freuen uns auf Sie!


Wolbring & Feldmann Agrarsachverständige
Partnerschaftsgesellschaft

Borkener Straße 169

46325 Borken
 

Nico Wolbring

Tel.: 0 28 62 / 22 30                    

Fax: 0 28 62 / 37 95
eMail: wolbring@agrarsachverstaendige.de


Heinrich Feldmann
Tel.:    0 25 66 / 57 95 380

eMail: feldmann@agrarsachverstaendige.de



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(Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung). 


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